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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der BOZO Ges.m.b.H und ihren Kundinnen und Kunden.

01

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge, Lieferungen und Leistungen der BOZO Ges.m.b.H. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur mit schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

02

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt, sind jedoch unverbindlich. Erhöhungen von mehr als 15 % werden vor Durchführung mit dem Kunden abgestimmt. Die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags ist kostenpflichtig und wird bei Auftragsvergabe gutgeschrieben.

03

Auftragserteilung

Aufträge werden schriftlich, telefonisch oder persönlich erteilt. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB. Der Auftragsumfang wird im Auftragsschein dokumentiert.

04

Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rechnungssumme ist bei Abholung des Fahrzeugs sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Akzeptierte Zahlungsmittel: Bargeld, Bankomatkarte, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Banküberweisung nach Vereinbarung.

05

Pfandrecht

An allen in unseren Besitz gelangten Fahrzeugen steht uns wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Arbeiten geltend gemacht werden.

06

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre, bei Verbrauchergeschäften gemäß KSchG.

Offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Abholung schriftlich anzuzeigen. Bei Verbraucherverträgen bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte unberührt.

07

Haftung

Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände.

08

Abholung & Standgeld

Fahrzeuge sind nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Bei Überschreitung der Abholfrist um mehr als 7 Tage wird ein Standgeld von € 12,- pro Tag verrechnet.

09

Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherverträgen bleibt die Zuständigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz unberührt.

10

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.