
Über diesen Service
§57a Pickerl
in Wien
Die §57a-Begutachtung — das Pickerl — prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Durchführen darf sie nur eine autorisierte Einrichtung: KFZ Bozo ist als befugte Begutachtungsstelle in Wien Favoriten dazu berechtigt und begutachtet im eigenen Haus. Als freie Werkstatt prüfen wir Fahrzeuge aller Marken — PKW, Kombi und leichte LKW bis 3,5 t ebenso wie ungebremste Anhänger bis 750 kg, für jede dieser Klassen gibt es eine eigene Position.
Wie weit der gesetzliche Prüfkatalog reicht, zeigen schon die ersten beiden Hauptgruppen. Allein an den beiden unabhängigen Bremssystemen werden über 30 Positionen auf Wirksamkeit und Zustand kontrolliert — nicht nur die Funktion, sondern alle Komponenten, die damit zusammenhängen. Bei der Lenkung zählt nicht nur der Endanschlag oder die Gängigkeit, sondern das für das freie Auge nicht sichtbare System aus Lenkgestänge, Lenkgelenken, Lenksäule und Lenkseilen. Weil die Lenkung der direkte Kontakt des Reaktionsvermögens zur Straße ist, wird dort kein Spiel toleriert.
Vieles davon merkt man im Alltag gar nicht. Ein blinder Außenspiegel vergrößert den toten Winkel und damit das Unfallrisiko; ein Defekt am Defroster wird gefährlich, wenn im Winter auf der Autobahn die Windschutzscheibe einfriert. Falsch eingestellte Scheinwerfer blenden den Gegenverkehr, und Schnee, Matsch, Regen oder Staub auf der Beleuchtung beeinträchtigen das Gesehen-Werden. Achsen, Reifen, Stoßdämpfer und Federung stehen unter Dauerbelastung: Ein kaum merkbares Schwingen kann eine gebrochene Feder als Ursache haben, ein kaum sichtbarer Haarriss in der Gussfelge schwere Reifenschäden während der Fahrt.
Am Fahrgestell — den tragenden Teilen, die Antrieb, Karosserie und Nutzlast tragen — wiegen Durchrostungen schwer, weil Streusalz sie angreift und die Stabilität des Fahrzeugs beeinträchtigt. Bei der Ausstattung kann ein angescheuerter Gurt beim heftigen Aufprall reißen und ist dann wirkungslos; geprüft werden ebenso Airbag, Warndreieck mit E-Prüfzeichen und die reflektierende Warnkleidung. Zur Umwelt zählen neben den Abgaswerten der Auspuff, die Dichtheit der Öl- und Benzinleitungen, der Luftfilter, die Motoreinstellung und der Katalysator. Die Kennzeichnungen des Fahrzeugs dienen zuletzt der Prüfstelle als Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug gehört.

Diese Anzeichen sprechen für einen Termin
- Der auf der Begutachtungsplakette an Ihrer Windschutzscheibe eingestanzte Monat ist erreicht oder liegt bereits zurück.
- Das Fahrzeug schwingt kaum merkbar nach — dahinter kann eine gebrochene Feder stecken.
- Ein Außenspiegel ist blind oder beschädigt und vergrößert den toten Winkel.
- Der Defroster arbeitet nicht mehr, die Windschutzscheibe bleibt im Winter vereist.
- Entgegenkommende blenden Sie auf, oder es funktioniert nur ein Abblendlicht.
- Ein Sicherheitsgurt ist angescheuert oder eingerissen.
- Der Auspuff ist schadhaft, oder unter dem Fahrzeug tritt Öl oder Benzin aus.
Kommt Ihnen eines davon bekannt vor?
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Detaillierte Preise
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So arbeiten wir
Fahrzeugaufnahme
Zulassungsschein und weitere Unterlagen werden aufgenommen, das Fahrzeug wird identifiziert.
Technische Prüfung
Alle Hauptgruppen des gesetzlichen §57a-Prüfkatalogs werden abgearbeitet — von der Bremsanlage bis zur Identifikation des Fahrzeugs.
Gutachten und Plakette
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten über das Ergebnis. Besteht das Fahrzeug, wird die Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe befestigt.
Mängelbehebung und Nachbegutachtung
Schwere Mängel beheben wir auf Wunsch gleich im Haus — als eigene Position nach Aufwand. Vorgeführt wird innerhalb von vier Wochen in derselben Werkstatt, dazwischen dürfen höchstens 1.000 Kilometer gefahren werden. Werden diese Vorgaben eingehalten, werden nur die behobenen schweren Mängel sowie offensichtliche neue Mängel überprüft — nicht die gesamte Begutachtung von vorn.
Im Detail
10 Kapitel zum AufklappenDie periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt — umgangssprachlich auch bekannt unter „Pickerl“, und für viele ein lästiger, immer wiederkehrender Termin. Aber betrachten Sie doch einmal die Komplexität des hochtechnologischen Wunderwerks Kraftfahrzeug. Immer schneller entwickeln die Fahrzeugkonstrukteure neue Technologien, die der Fahrzeugsicherheit, dem Fahrkomfort und dem Spritverbrauch gerecht werden. Dies bedarf einer unvorstellbaren Zusammenarbeit elektronischer Komponenten. Wussten Sie, dass in einem PKW etwa zwei Kilometer Kabel verlegt sind?
Auch die Verkehrssituation hat sich maßgeblich weiterentwickelt. Seit 1960 hat sich alleine der PKW-Bestand in Österreich verzehnfacht. Damit hat sich unweigerlich auch das Fahrverhalten eines jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers verändert. Darum ist es notwendig, mit dem technologischen Fortschritt, mit der Verkehrssituation und den klimatischen Bedingungen auch das Selbstverständnis zum eigenen Fahrzeug weiterzuentwickeln.
Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Wie weit der gesetzliche Prüfkatalog reicht, zeigen die folgenden Hauptgruppen, die bei jeder Begutachtung der Reihe nach abgearbeitet werden.
Fast nichts ist wichtiger bei einem Fahrzeug und kaum ein Bauteil ist einem höheren Verschleiß ausgesetzt als die Bremsen. Dabei kann deren schlechte Funktionalität oder gar ein Versagen verheerende Folgen für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer haben. Darum wird nicht nur die Funktionsfähigkeit überprüft, sondern alle mit den beiden unabhängigen Bremssystemen zusammenhängenden Komponenten. Alleine hier werden über 30 Positionen auf deren Wirksamkeit und Zustand überprüft.
Nicht nur bei einem Ausflug in die Berge ist die gesamte Lenkung unvorstellbaren Belastungen ausgesetzt, sondern auch im täglichen Verkehr. Obwohl wir es dank der Servolenkung nicht merken, überträgt sich die gesamte Kraft auf deren System. Darum überprüft die Werkstätte nicht nur den Endanschlag oder die Gängigkeit der Lenkung, sondern das gesamte und für das freie Auge nicht sichtbare System wie Lenkgestänge, Lenkgelenke, Lenksäule, Lenkseile und vieles mehr.
Das Lenksystem ist der direkte Kontakt des Reaktionsvermögens auf die Straße. Darum kann hier kein Spiel toleriert werden.
Ein sicheres Fahren ist nur bei ausgezeichneten Sichtverhältnissen möglich. Alleine ein blinder Außenspiegel erhöht den toten Winkel und somit das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Aber auch ein technischer Defekt beim Defroster kann gefährliche Auswirkungen haben, wenn im Winter auf der Autobahn die Windschutzscheibe einfriert und somit die Sicht eingeschränkt ist.
Jeder hat sich sicherlich schon einmal geärgert, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug in der Nacht blendet, weil die Scheinwerfer falsch eingestellt sind oder nur ein Abblendlicht funktioniert. Die elektrische Anlage eines Fahrzeugs ist umfangreich und kompliziert. Es kann schon passieren, dass die eine oder andere Lampe ausfällt.
Aber auch Verschmutzungen der Beleuchtung durch Schnee, Matsch, Regen oder Staub können die Sicht oder das „Gesehen werden“ beeinträchtigen. Es ist daher zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer, wenn die Beleuchtung regelmäßig kontrolliert wird.
Ein angenehmes Reisen im Auto ist nur möglich, wenn Achsen, Reifen, Stoßdämpfer oder die Federung überhaupt in bestem Zustand sind. Sie dämpfen jede Unebenheit der Straße und ermöglichen einen entsprechenden Fahrkomfort. Das Eigenlenkverhalten kann positiv beeinflusst werden. Schon kleinste Unebenheiten auf der Straße werden durch diese Komponenten ausgeglichen. Daher stehen diese mechanischen Teile auch unter einer Dauerbelastung mit unvorstellbaren Kräften.
Ein kaum merkbares Schwingen des Fahrzeugs kann eine gebrochene Feder als Ursache haben. Bei schnellen Ausweichmanövern kann dies allerdings schwere Folgen mit sich führen. Oder ein kaum sichtbarer Haarriss in der Felge, die auf Grund ihrer Gusskonstruktion kaum reparabel ist, kann schwere Reifenschäden während der Fahrt verursachen.
Als Fahrgestell werden die tragenden Teile von Fahrzeugen bezeichnet. Das Fahrgestell ist das Grundgerüst eines Fahrzeugs und somit der Stabilisator, an dem mehr oder weniger alles befestigt wird. Sobald dieses Grundgerüst beschädigt oder beeinträchtigt ist, kann dies Auswirkungen auf alle daran befestigten Teile haben. Tragende Teile haben die Funktion, den Antrieb, Karosserie und Nutzlast zu tragen und gegen äußere Krafteinwirkung zu stabilisieren.
So können schon Durchrostungen auf Grund der winterlichen Witterungsverhältnisse und der damit verbundenen Salzstreuungen eine unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit zur Folge haben. Denn diese beeinträchtigen die Stabilität des Fahrzeuges.
Zur Ausstattung zählt grundsätzlich die Funktionalität von Sicherheitsgurten oder Airbag, die bei fehlerhafter Funktion die eigene Gesundheit bei einem Unfall gefährden können. Ein angescheuerter oder eingerissener Sicherheitsgurt kann bei einem heftigen Aufprall reißen und ist damit wirkungslos.
Unter diese Hauptgruppe fallen auch das vorgeschriebene Warndreieck mit E-Prüfzeichen und die reflektierende Warnkleidung, die bei einem Unfall oft lebenswichtig sein können.
Über einen schadhaften Auspuff oder eine undichte Flüssigkeitsleitung (z. B. Öl, Benzin) haben wir uns alle schon geärgert, doch neben dem persönlichen Ärger schadet dies vor allem unserer Umwelt und dem Klima. Der Verkehr ist ein wesentlicher Faktor der gesamten Schadstoffemissionen und somit der Umweltbelastung.
Ein verschmutzter Luftfilter, ein falsch eingestellter Motor oder ein defekter Katalysator müssen erneuert werden, um unsere Umwelt so wenig als möglich zu belasten.
Darüber hinaus werden bei Fahrzeugen, welche zur Fahrgastbeförderung dienen, zusätzliche Positionen überprüft, welche zur Sicherheit des Fahrgastes notwendig sind.
Unter der Hauptgruppe Identifikation des Fahrzeuges werden diverse Kennzeichnungen des Fahrzeuges überprüft. Diese Kennzeichnungen dienen zwar nicht direkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sind aber als Besitznachweis für die Prüfstelle notwendig. Damit wird eindeutig nachgewiesen, dass Sie der Besitzer des Fahrzeuges sind.
Quelle: Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker, § 57a.
Häufige Fragen
10.
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